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OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13 Kost |
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- BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 44/96
Maßgeblicher Wert bei Umschreibung eines Grundstücks
Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
Heranzuziehen ist in diesen Fällen auch § 20 KostO (BayObLG JurBüro 1996, 602).Die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts lässt es in Einzelfällen sogar genügen, dass sich der höhere Verkehrswert im Verkaufsangebot des Grundstückserwerbers niederschlägt (BayObLG JurBüro 1996, 602), ein erfolgreicher Verkauf also gar nicht stattgefunden haben muss.
Änderungen des Wertes des Grundbesitzes bleiben indessen unberücksichtigt und es verbleibt beim ursprünglichen Kaufpreis, wenn nicht die Änderungen diesen selbst betreffen (siehe Mümmler JurBüro 1996, 602; vgl. auch BayObLGZ 1974, 422).
- BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
Ist der Kaufpreis allerdings niedriger als der nach § 19 KostO feststellbare Wert, so ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 (1. Halbs.) KostO dieser - das heißt der nach § 19 KostO ermittelte Verkehrswert (vgl. BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424;… Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1) als der höhere Wert der Gebührenberechnung zugrunde zu legen (…BayObLGZ aaO.; BayObLG JurBüro 1989 824/825).Um dem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie sich der aus § 19 Abs. 1 KostO ergebende Wert (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
Änderungen des Wertes des Grundbesitzes bleiben indessen unberücksichtigt und es verbleibt beim ursprünglichen Kaufpreis, wenn nicht die Änderungen diesen selbst betreffen (siehe Mümmler JurBüro 1996, 602; vgl. auch BayObLGZ 1974, 422).
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05
Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde …
Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
Ist der Kaufpreis allerdings niedriger als der nach § 19 KostO feststellbare Wert, so ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 (1. Halbs.) KostO dieser - das heißt der nach § 19 KostO ermittelte Verkehrswert (vgl. BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424;… Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1) als der höhere Wert der Gebührenberechnung zugrunde zu legen (…BayObLGZ aaO.; BayObLG JurBüro 1989 824/825). - OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 10 W 24/93
Verkehrswertbestimmung eines Grundstücks bei alsbaldigem Weiterverkauf in …
Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
8 Anhaltspunkte entnimmt die zitierte Rechtsprechung namentlich dem Umstand, dass bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks ein Kaufpreis erzielt wird, der auf einen den ursprünglichen Kaufpreis deutlich übersteigenden Verkehrswert schließen lässt (siehe etwa OLG Düsseldorf MittBayNot 1994, 360).
- OLG München, 02.09.2016 - 34 Wx 237/16
Verkehrswertbemessung einer Immobilie im Einzelfall anhand anderer Kriterien als …
b) Auch in der Rechtsprechung des Senats werden verschiedentlich Erlöse aus einem Weiterverkauf zur Verkehrswertbemessung anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 1.9.2014; vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost = juris); jedoch bedarf dies stets sorgfältiger Prüfung (siehe Beschlüsse vom 10.7.2015, 34 Wx 69/14 Kost; vom 13.3.2015, 34 Wx 232/13, je juris). - OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung
Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, bei juris;… Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1). - OLG München, 10.07.2015 - 34 Wx 69/14
Grundstückswert nach Neubebauung
Anhaltspunkte für einen über dem vereinbarten Preis liegenden Verkehrswert der Sache können vorliegen, wenn bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks ein Preis erzielt wird, der auf einen den ursprünglichen Kaufpreis deutlich übersteigenden Wert hindeutet (BayObLG JurBüro 1989, 825; Senat vom 1.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, juris; vom 22.12.2014, 34 Wx 364/14 Kost, juris; und vom 13.3.2015, 34 Wx 232/13, juris; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 41; LG München I JurBüro 2011, 655).