Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13 Kost   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15576
OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13 Kost (https://dejure.org/2013,15576)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2013 - 34 Wx 266/13 Kost (https://dejure.org/2013,15576)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 34 Wx 266/13 Kost (https://dejure.org/2013,15576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 44/96

    Maßgeblicher Wert bei Umschreibung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
    Heranzuziehen ist in diesen Fällen auch § 20 KostO (BayObLG JurBüro 1996, 602).

    Die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts lässt es in Einzelfällen sogar genügen, dass sich der höhere Verkehrswert im Verkaufsangebot des Grundstückserwerbers niederschlägt (BayObLG JurBüro 1996, 602), ein erfolgreicher Verkauf also gar nicht stattgefunden haben muss.

    Änderungen des Wertes des Grundbesitzes bleiben indessen unberücksichtigt und es verbleibt beim ursprünglichen Kaufpreis, wenn nicht die Änderungen diesen selbst betreffen (siehe Mümmler JurBüro 1996, 602; vgl. auch BayObLGZ 1974, 422).

  • BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
    Ist der Kaufpreis allerdings niedriger als der nach § 19 KostO feststellbare Wert, so ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 (1. Halbs.) KostO dieser - das heißt der nach § 19 KostO ermittelte Verkehrswert (vgl. BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1) als der höhere Wert der Gebührenberechnung zugrunde zu legen (BayObLGZ aaO.; BayObLG JurBüro 1989 824/825).

    Um dem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie sich der aus § 19 Abs. 1 KostO ergebende Wert (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).

    Änderungen des Wertes des Grundbesitzes bleiben indessen unberücksichtigt und es verbleibt beim ursprünglichen Kaufpreis, wenn nicht die Änderungen diesen selbst betreffen (siehe Mümmler JurBüro 1996, 602; vgl. auch BayObLGZ 1974, 422).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
    Ist der Kaufpreis allerdings niedriger als der nach § 19 KostO feststellbare Wert, so ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 (1. Halbs.) KostO dieser - das heißt der nach § 19 KostO ermittelte Verkehrswert (vgl. BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1) als der höhere Wert der Gebührenberechnung zugrunde zu legen (BayObLGZ aaO.; BayObLG JurBüro 1989 824/825).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 10 W 24/93

    Verkehrswertbestimmung eines Grundstücks bei alsbaldigem Weiterverkauf in

    Auszug aus OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
    8 Anhaltspunkte entnimmt die zitierte Rechtsprechung namentlich dem Umstand, dass bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks ein Kaufpreis erzielt wird, der auf einen den ursprünglichen Kaufpreis deutlich übersteigenden Verkehrswert schließen lässt (siehe etwa OLG Düsseldorf MittBayNot 1994, 360).
  • OLG München, 02.09.2016 - 34 Wx 237/16

    Verkehrswertbemessung einer Immobilie im Einzelfall anhand anderer Kriterien als

    b) Auch in der Rechtsprechung des Senats werden verschiedentlich Erlöse aus einem Weiterverkauf zur Verkehrswertbemessung anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 1.9.2014; vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost = juris); jedoch bedarf dies stets sorgfältiger Prüfung (siehe Beschlüsse vom 10.7.2015, 34 Wx 69/14 Kost; vom 13.3.2015, 34 Wx 232/13, je juris).
  • OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14

    Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung

    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, bei juris; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1).
  • OLG München, 10.07.2015 - 34 Wx 69/14

    Grundstückswert nach Neubebauung

    Anhaltspunkte für einen über dem vereinbarten Preis liegenden Verkehrswert der Sache können vorliegen, wenn bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks ein Preis erzielt wird, der auf einen den ursprünglichen Kaufpreis deutlich übersteigenden Wert hindeutet (BayObLG JurBüro 1989, 825; Senat vom 1.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, juris; vom 22.12.2014, 34 Wx 364/14 Kost, juris; und vom 13.3.2015, 34 Wx 232/13, juris; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 41; LG München I JurBüro 2011, 655).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht